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Chairside-Laborleistungen am Behandlungsstuhl richtig berechnen - Online

28.05.2024 11:00 Uhr - 14:00 Uhr
Veranstaltungsformat:
Online-Veranstaltung 
Veranstaltungsort:
  • Online-Seminar
Veranstalter:
  • Andrea Räuber PraxisPlan Fortbildungsakademie
Zielgruppen:
  • Zahnarzt:in
  • Praxismanager:in
  • Abrechnungskräfte
  • m/w/d

 

 

Meine Themen für Sie

Häufig wird die Abrechnung zahntechnischer Chairside-Leistungen vernachlässigt.

Jeden Tag werden in Ihrer Zahnarztpraxis zahntechnische Leistungen erbracht. Sie reinigen Prothesen und Schienen, arbeiten Kronen zu Provisorien um, individualisieren Abformlöffel oder vorhandene Prothesen, bestimmen die Zahnfarbe, erstellen Okklusionsprotokolle vor der Anfertigung von Zahnersatz, bereiten Kronen und Brücken zur Eingliederung vor und vieles mehr. Werden diese Leistungen auch immer berechnet? Erfahrungen zeigen, dass diese Leistungen oft nicht abgerechnet werden.

Wie viele Provisorien haben Sie im letzten Jahr aufwändig ausgearbeitet? Wie viele konfektionierte Löffel, Stifte u. ä. individualisiert und angepasst? Wie viele Registrate angefertigt und ausgewertet? Die Liste dieser, zusätzlich zum GOZ-Honorar, nach BEB berechnungsfähigen Leistungen, ließe sich endlos weiterführen.

Welche Leistungen umfasst die zahntechnische Chairside-Leistung? Wie unterscheiden sich diese von zahnärztlichen Leistungen? In welcher Form werden Abrechnungs-/Leistungsverzeichnisse verwendet? Wie berechnet sich der Preis für zahntechnische Chairside-Leistungen? Wie werden diese Leistungen angelegt und dokumentiert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Kann die Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden und falls ja, in welcher Höhe?

Für die Nutzung des Honorarpotentials „Chairside-Leistungen“ ist es unerlässlich zu wissen, neben welchen GOZ und ggf. BEMA-Leistungen eine Berechnung von Laborpositionen möglich ist.

Meine Themen für Sie

Grundlagen der Berechnung von zahntechnischen Leistungen

  • Systematik der BEB 97 und korrektes Anlegen einer Chairside-Laborleistung, die nicht in der BEB 97 enthalten ist
  • GOZ § 9: Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
  •  Abrechnungsmöglichkeiten bei Versicherten der GKV und PKV
  • Chairside-Leistungen und Fallbeispiele:
  • Arbeitsvorbereitung, Modellherstellung und individuelle Hilfsmittel (BEB-Teil 1)
  • Festsitzender Zahnersatz (BEB-Teil 2)
  • Verbindungselemente (BEB-Teil 3)
  • Metallverbindungen und Oberflächen-Beschichtungen (BEB-Teil 5)
  • Herausnehmbarer Zahnersatz aus Kunststoff (BEB-Teil 6)
  • Instandsetzung Zahnersatz (BEB-Teil 8)

Wer qualitätsorientierte und rechtskonforme Honorare erzielen will, für den ist dieser Workshop ein Muss. Freuen Sie sich mit mir auf einen kreativen Online-Workshop.

 

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung

Veranstaltungsort:

Online-Seminar

Informationen und Downloads:

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Veranstalter:

Andrea Räuber PraxisPlan Fortbildungsakademie

Kontaktperson:

Frau Katja Morgen
Fortbildungs- & Veranstaltungsmanagement
06 21 - 48 10 35 - 10
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verfügbar bis: 20.05.2024
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